Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
Behandlungsvertrag
Durch Terminvereinbarung, Behandlung oder Beratung in meiner Praxis oder per Telemedizin schließen Sie mit mir einen Behandlungsvertrag.
Ich betreue Sie nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung persönlich und gewissenhaft (ÄrzteG §49 (1)). Als Ärztin bin ich bis auf gewisse Ausnahmen zur Verschwiegenheit über alle mir anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet (ÄrzteG §54 (1)). Ärztegesetz
Ihrerseits müssen Sie mir alle Ihre relevanten Gesundheitsdaten nennen, um eine gute Behandlung oder Beratung zu ermöglichen. Sie haben die vereinbarten Termine pünktlich wahrzunehmen und verpflichten sich schließlich zur fristgerechten Bezahlung des vereinbarten Honorars.
Den Erfolg der Behandlung kann ich seriöser Weise nicht garantieren, obwohl sich bei beidseitigem Bemühen fast immer eine deutliche Besserung psychischer Probleme erreichen lässt.
Ebensowenig kann ich Ihnen eine bestimmte Schlussfolgerung eines erwünschten Gutachtens in Aussicht stellen.
Honorar und Zahlungsfrist
Mein Entgelt ist auf dem Terminkalender meiner Website ersichtlich. Wenn die Sprechstunde auf einem anderen Weg (per Telefon, per SMS, per E-Mail, etc.) vereinbart wird, nenne ich Ihnen im Vorhinein das Honorar dafür.
Am Ende jeder Sprechstunde stelle ich eine Honorarnote aus. Sie ist entweder sofort in bar, bargeldlos per Bankomatkarte oder per Überweisung innerhalb längstens zwei Wochen zu bezahlen. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Sozialversicherungsträger im Nachhinein um Rückerstattung zu bitten. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen über die ich Sie nur unverbindlich informieren kann.
Fachärztliche Gutachten oder Atteste sind im Voraus zu bezahlen.
Leistungen außerhalb der Ordination, wie beispielsweise das Ausstellen und elektronische Übermitteln von Rezepten, stelle ich gesondert in Rechnung.
Rückerstattung
Sie erklären sich einverstanden damit, dass ich die Honorarnote elektronisch bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung einreiche. Damit erspare ich Ihnen die Mühe, dies selbst zu tun. Die Krankenkasse erstattet normalerweise 80% der Vergütung, die ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten hätte.
Terminvereinbarung und Absage
Für die erste Ordination nehme ich mir üblicherweise eine Stunde lang Zeit. Darin sind die Aufnahme Ihrer persönlichen Daten und ähnliche administrative Angelegenheiten enthalten. Folgetermine dauern zwischen einer halben und einer ganzen Stunde.
Die Terminvereinbarung ist verbindlich. Im Regelfall erhalten Sie eine automatische Erinnerung per SMS an den bevorstehenden Termin. Ich halte die abgesprochene Zeitdauer für Sie frei. Umgekehrt kann ich die vorgesehene Zeit keinem anderen Patienten widmen, wenn Sie nicht wie vereinbart erscheinen. Sollten Sie also verhindert sein, müssen Sie 48 h vorher absagen. Ansonsten sind Sie zur Zahlung des vereinbarten Honorars verpflichtet. Sollten Sie kurzfristig wegen Krankheit absagen müssen, sehe ich nach Übermittlung einer ärztlichen Bestätigung von der Ausfall-Honorarnote ab.