Allgemeine Geschäfts­bedingungen – AGB

Behandlungsvertrag

Durch Terminvereinbarung, Behandlung oder Beratung in meiner Praxis oder per Telemedizin schließen Sie mit mir einen Behandlungsvertrag.

Ich betreue Sie nach Maß­gabe der ärztlichen Wissen­schaft und Erfahrung persön­lich und gewissen­haft (ÄrzteG §49 (1)). Als Ärztin bin ich bis auf gewisse Aus­nahmen zur Verschwiegenheit über alle mir anver­trauten oder bekannt gewordenen Geheim­nisse ver­pflichtet (ÄrzteG §54 (1)). Ärztegesetz

Ihrer­seits müssen Sie mir alle Ihre relevanten Gesund­heits­daten nennen, um eine gute Behand­lung oder Beratung zu ermöglichen. Sie haben die verein­barten Termine pünktlich wahr­zunehmen und ver­pflichten sich schließ­lich zur frist­gerechten Bezahlung des verein­barten Honorars.

Den Erfolg der Behand­lung kann ich seriöser Weise nicht garantieren, obwohl sich bei beid­seitigem Bemühen fast immer eine deut­liche Besserung psychischer Probleme erreichen lässt.

Ebenso­wenig kann ich Ihnen eine bestimmte Schluss­folgerung eines erwünschten Gut­achtens in Aus­sicht stellen.

Honorar und Zahlungsfrist

Mein Ent­gelt ist auf dem Termin­kalender meiner Web­site ersichtlich. Wenn die Sprech­stunde auf einem anderen Weg (per Telefon, per SMS, per E-Mail, etc.) verein­bart wird, nenne ich Ihnen im Vorhinein das Honorar dafür.

Am Ende jeder Sprech­stunde stelle ich eine Honorar­note aus. Sie ist entweder sofort in bar, bargeldlos per Bankomatkarte oder per Über­weisung inner­halb längstens zwei Wochen zu bezahlen. Sie haben die Möglich­keit, Ihren Sozial­versicherungs­träger im Nach­hinein um Rück­erstattung zu bitten. Hier gibt es unter­schiedliche Rege­lungen über die ich Sie nur unver­bind­lich infor­mieren kann.

Fach­ärzt­liche Gut­achten oder Atteste sind im Voraus zu be­zahlen.

Leistungen außerhalb der Ordination, wie beispielsweise das Ausstellen und elektronische Übermitteln von Rezepten, stelle ich gesondert in Rechnung.

Rückerstattung

Sie erklären sich einverstanden damit, dass ich die Honorarnote elektronisch bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung einreiche. Damit erspare ich Ihnen die Mühe, dies selbst zu tun. Die Krankenkasse erstattet normalerweise 80% der Vergütung, die ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten hätte.

Terminvereinbarung und Absage

Für die erste Ordina­tion nehme ich mir üblicher­weise eine Stunde lang Zeit. Darin sind die Auf­nahme Ihrer persön­lichen Daten und ähnliche administra­tive Ange­legen­heiten ent­halten. Folge­termine dauern zwischen einer halben und einer ganzen Stunde.

Die Termin­verein­barung ist verbind­lich. Im Regelfall erhalten Sie eine auto­matische Erinnerung per SMS an den bevor­stehen­den Termin. Ich halte die abge­sprochene Zeit­dauer für Sie frei. Umge­kehrt kann ich die vorge­sehene Zeit keinem anderen Patienten widmen, wenn Sie nicht wie verein­bart erscheinen. Sollten Sie also verhindert sein, müssen Sie 48 h vorher absagen. Ansonsten sind Sie zur Zahlung des verein­barten Honorars verpflichtet. Sollten Sie kurzfristig wegen Krankheit absagen müssen, sehe ich nach Übermittlung einer ärztlichen Bestätigung von der Ausfall-Honorarnote ab.